Seminar

WORKSHOP- "DAS NEUE EUROPÄISCHE MARKENRECHT"

26.09.2016 - 16:00 / 0 Teilnehmer
Beim vergangenen Clubseminar berichtete Rechtsanwältin Mag. Andrea Zinober von Northcote.Recht über das neue europäische Markenrecht und was es mit der Unionsmarke auf sich hat.

Beim Rechtsworkshop am Montagabend im 25hours Hotel war Konzentration gefordert, denn das Europäische Markenrecht mit all seinen Neuerungen hat es in sich. Für alle Mitglieder, die an diesem Abend nicht dabei sein konnten, haben wir die wichtigsten Facts noch einmal zusammengefasst. Selbstverständlich können Sie sich bei weiteren Fragen jederzeit gerne an Rechtsanwältin Mag. Andrea Zinober wenden – das Team von Northcote.Recht bietet exklusiv für Marketing Club Österreich-Mitglieder Rechtauskünfte im kleineren Umfang kostenfrei an.

Zunächst einmal die Ausgangslage:
Mit der neuen Verordnung (EU) 2015/2424 wurde das Gemeinschaftsmarkenrecht an die geänderten Gegebenheiten angepasst. Die schon bisher erfolgreiche Gemeinschaftsmarke wurde in Unionsmarke umbenannt und bietet einen EU-weiten Markenschutz. Für das Verfahren zur Anmeldung und Eintragung ist jetzt ausschließlich das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) zuständig. Eine eingetragene Unionsmarke gilt jeweils zehn Jahre ab dem Tag der Einreichung der Anmeldung, danach kann sie unbeschränkt verlängert werden.

Was hat sich sonst noch verändert?
Neben zahlreichen Veränderungen hat sich auch die Darstellungsanforderung der Marke verändert. So ist wie bisher eine grafische Darstellung nicht mehr zwingend notwendig und es können zum Beispiel auch Hörmarken in Form von mp3-Formaten eingereicht werden. Eine weitere wichtige Veränderung ist die detaillierte Beschreibung der Waren und Dienstleistungen, denn die Klassenüberschriften oder Oberbegriffe reichen nicht mehr aus. Künftig sind nur noch Waren und Dienstleistungen geschützt, die eindeutig unter den Oberbegriff fallen. Hier ist Vorsicht geboten.

Was müssen Geschäftsführer und Marketingleiter beachten?
Eingetragene Marken sollten immer auch der aktuellen Markenstrategie gerecht werden. Sei es, dass Schriftzüge nicht mehr zeitgemäß sind und solche neu registriert werden müssen. Sei es, dass Marken auch als solche erkennbar bleiben müssen, damit sie nicht zu Allgemeinbegriffen werden, die jedermann verwenden darf – so wie es zum Beispiel der Marke „Walkman“ ergangen ist. Bei Markenverletzungen durch Mitbewerber kann das ausschließliche Recht zur Verwendung der registrierten Marken auch vor den Gerichten durchgesetzt werden, auch Löschungsanträge beim Österreichischen Patentamt kommen dafür in Frage. So viel ist sicher, das Markenrecht ist und bleibt dynamisch. Es gibt eine Vielzahl an möglichen Markenarten, deren Eintragung auf jeden Fall wesentliche Vorteile gegenüber der bloßen Benutzung bieten.

Die Mitglieder und ihre FAQ
Mag. Andrea Zinober gab bei diesem Workshop direkte Antworten auf die brennenden Fragen der Teilnehmer. Dem intensiven Crashkurs in Sachen Markenrecht stellte sich unter anderem Harald Fleischer (ÖAMTC), Ines Liou (LeasePlan Österreich), Thomas Makrandreou (ABB), Stefan Schiel (Marketmind), Andreas Schmölzer (pilotFilm) und Michael Winkler (Unternehmens- und Personalentwicklung).

26.09.2016 - 16:00
25 h Hotel Wien, Lerchenfelderstraße 1-3, 1180 Wien
0 Teilnehmer

Location

25 h Hotel Wien, Lerchenfelderstraße 1-3, 1180 Wien

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