Seminar

"ACHTUNG!! FALLSTRICK BEI MARKETING-KAMPAGNEN"

09.03.2015 - 16:00 / 0 Teilnehmer
Ist Google verpflichtet meine Seite zu indexieren? Wann handelt es sich um unerlaubte Werbung? Was darf bei einer Zustimmungserklärung nicht fehlen? Diese und viele weitere Fragen beantwortete Rechtsanwältin Mag. Andrea Zinober; LLM von Northcote.Recht, einer Kooperation selbständiger Rechtsanwälte, beim vergangenen Marketing Clubseminar. Auf informative und unterhaltsame Weise wurden so gemeinsam mit den Mitgliedern rechtliche Fallstricke bei Online Marketing-Kampagnen diskutiert.

Google und seine Richtlinien
Laut Zinober ist Google nicht verpflichtet eine Seite zu indexieren. Es empfiehlt sich, den Richtlinien wie den Qualitätsrichtlinien (z.B. Schutz vor Täuschungen), den Design- und Inhaltsrichtlinien (klar und informativ) sowie den technische Richtlinien (z.B. Crawling erlauben) Folge zu leisten. Denn wer gegen diese und andere verstößt, dem drohen neben einer Verwarnung auch ein Absturz im Ranking oder sogar die gänzliche Entfernung. „Da hilft es oft nur, sich einsichtig zu zeigen und einen Antrag auf erneute Überprüfung, inklusive einer Auflistungen aller Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung, zu stellen“, empfiehlt die Rechtsexpertin im Falle, dass Google wirklich einmal eine Abmahnung schickt.

Werbe-Mails und Bilder aus dem Internet
Ein weiteres Thema, dem sich das Rechtsseminar widmete, war der rechtliche Rahmen für die Zusendung von Werbe-Mails. Laut Zinober erfordern diese grundsätzlich einer Zustimmung des Empfängers und sind bei einem Adress-Eintrag in der Robinson-Liste nicht erlaubt. Ausgenommen ist der Versand an weniger als 50 Empfänger, oder wenn die Kontaktinformation im Zusammenhang mit einem Verkauf oder Dienstleistung übermittelt wurde. Es muss auch die Möglichkeit der Ablehnung innerhalb des Werbe-Mails gegeben sein.

Bei Verletzungen kann es zu Verwaltungsstrafen von bis zu 37.000 Euro oder auch zu einer Abmahnung nach dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) kommen. Des Weiteren herrsche auch eine Impressumpflicht nach dem Mediengesetz, deren Umfang vom Inhalt der Website abhängt. Auch die Risiken der Verwendung von Bildern und Grafiken mit unklarer Lizenzsituation wurden ausführlich und mit vielen aktuellen Beispielen aus der anwaltlichen Praxis mit den interessierten Teilnehmern diskutiert.

Wissensdurstige Mitglieder
Dieses Rechtsseminar war für viele Clubmitglieder die ideale Gelegenheit aktuelle Fragen aus dem eigenen Business zu stellen. Unter den Teilnehmern waren: Harald Fleischer (ÖAMTC), Ruth Fritzer (UniCredit Bank), Marius Gyparis (Reichl und Partner), Klaus Kotek (IMC Fachhochschule Krems), Andrea Müller (Schlumberger), Susanne Reichl (Universität für Angewandte Kunst), Alexander Visy (Kelly) und viele mehr.

Fotos: Sandra Maria Kraus

09.03.2015 - 16:00
25 h Hotel Wien, Lerchenfelderstraße 1-3, , 1080 Wien
0 Teilnehmer

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25 h Hotel Wien, Lerchenfelderstraße 1-3, , 1080 Wien

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